Kirche als Arbeitgeber

Als kirchlicher Arbeitgeber stehen wir für Glaube, Nächstenliebe und Solidarität. Das spiegelt sich auch in unserem Handeln und im Umgang mit unseren Mitarbeitenden wider. Vertrauen und Fürsorge sind für uns als kirchlicher Arbeitgeber selbstverständlich und somit von besonderer Bedeutung. Wir bieten daher einen gesicherten Arbeitsplatz, angemessene Entlohnung und viele weitere Sozialleistungen.
 
 
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Bei uns bleibt der Mensch nicht stehen. Durch vielfältige Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert. Im Zielvereinbarungsgespräch werden u.a. Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt und Entwicklungsmöglichkeiten ausgelotet. Außerdem fördern wir auch z.B. berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.

Sie stehen mitten im Leben?

Für uns kein Problem. Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir bieten flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Telearbeit oder auch das Sabbatjahr an.
Gesund und aktiv – ein Gewinn für alle! Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bereits in einigen Einrichtungen praktiziert und soll in Zukunft auch in weiteren Einrichtungen eingeführt werden. Beispielweise finden im Erzbischöflichen Ordinariat regelmäßig Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements statt z.B. aktive Minipausen, Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt, Vorträge zu bestimmten Themen sowie Seminar-Angebote der Caritas z.B. Zumba oder Life Kinetik.

Kommission zur Ordnung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechts (KODA)

Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln (kirchliches Selbstbestimmungsrecht). Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse erfolgt dies über den sogenannten „Dritten Weg“.
 
Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich der Erzdiözese Freiburg (einschließlich der Kirchengemeinden und sonstiger selbständiger kirchlicher Rechtsträger) wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts im Erzbistum Freiburg (Bistums-KODA) wahrgenommen.
 
Quelle: www.ebfr.de