Auf Bus und Bahn umsteigen und finanziell profitieren - das JobTicket

 
Bezugsberechtigt für das Jobticket sind Festangestellte der jeweiligen Kirchengemeinden bzw. Kindertageseinrichtungen (bis auf die Röm. Kath. Kirchengemeinde Schliengen), die in einem  Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.
Nebenberufliche Kirchenmusiker/innen können Fahrkosten im Rahmen ihrer individuellen Abrechnung geltend machen. Eine monatliche Abrechnung erfolgt nicht konstant. Daher wird diesem Personenkreis kein Jobticket gewährt.
 
Der Zuschuss des Arbeitgebers beträgt monatlich 25 €. Der Zuschuss zum Jobticket oder der Fahrkostenzuschuss kann nur einmalig gewährt werden kann, auch wenn Sie ggf. eine Jahreskarte bei mehreren Verkehrsverbünden benötigen.
 
Ergänzend zur RegioKarte Job wird Ihnen ab dem 01.05.2023 auch das Deutschland-Ticket Job
(49-Euro-Ticket) angeboten. An den bestehenden Regelungen und Vorgaben ändert sich nichts. 
 
Das Deutschland-Ticket Job ist eine persönliche und damit nicht übertragbare Jahreskarte im
Abonnement. Eine Mitnahme von weiteren Personen ist nicht möglich. 
 
Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitgeberzuschusses zum Deutschland-Ticket Job ist ein
persönliches zwölfmonatiges Abonnement. Mitarbeitende der teilnehmenden Kirchengemeinden
im Zuständigkeitsbereich der Verrechnungsstelle Stegen, die ihr Deutschland-Ticket Job über
unser Onlineportal bei der VAG-Freiburg buchen, erhalten einen zusätzlichen Preisnachlass von
5%. Sofern Sie bereits eine RegioKarte Job haben, besteht die Möglichkeit Ihr Jobticket in ein
Deutschland-Ticket-Job zu wechseln. Dazu wenden Sie sich bitte an das VAG-AboCenter per
Brief oder über das Onlineportal. 
 
 
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Verfahren zur Antragstellung bei Beschäftigten und Auszubildenden bzw. anderen Verkehrsverbünden.
 
 
I. Jobticket (Beschäftigte) im Regio Verkehrsverbund Freiburg (RVF):
 
Das JobTicket“ beantragen Sie auf der Internetseite des Regio-Verkehrsverbund Freiburg unter VAG AboOnline (vag-freiburg.de) Die Zugangsdaten finden Sie rechts zum Download.
 
Bitte beachten Sie, dass der Online-Antrag für den Bezug des Jobtickets immer bis spätestens am 10. des Vormonats erfolgt sein muss.
 
 
II. JobTicket (Auszbildende) im Regio Verkehrsverbung Freiburg (RVF)
 
Sie erwerben eine Jahreskarte für Schüler/Auszubildende beim RVF. Um einen Zuschuss zu erhalten ist ein Antrag einzureichen auf dem der Erwerb des Tickets bestätigt wird. Das Formular finden Sie rechts zum Download.
 
Der ausgefüllte Antrag muss zusätzlich von Ihrer/Ihrem Dienstvorgesetzten unterzeichnet werden. Nach Prüfung des Antrages durch die Personalabteilung wird dem/der Antragsteller/in für die Laufzeit der Jahreskarte ein Zuschuss i. H. v. 25 € pro Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt über die Gehaltsabrechnung. Für jede neue Karte/Folgekarte ist ein neuer Antrag zu stellen. Bei jeglicher Änderung der Daten oder des Vertrages sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich bei der Verrechnungsstelle Stegen anzuzeigen.
 
 
IIIJobTicket (Beschäftigte und Auszubildende) bei einem anderen Verkehrsverbund
 
Sie erwerben ein pernliches Jahresticket oder eine Jahreskarte für Schüler/Auszubildende bei einem anderen Verkehrsverbund (nicht RVF).  
 
Um einen Zuschuss zu erhalten ist ein Antrag einzureichen auf dem der Erwerb des Tickets bestätigt wird. Das Formular finden Sie rechts zum Download.
Der ausgefüllte Antrag muss zusätzlich von Ihrer/Ihrem Dienstvorgesetzten unterzeichnet werden. Nach Prüfung des Antrages durch die Personalabteilung wird dem/der Antragsteller/in für die Laufzeit der Jahreskarte ein Zuschuss i. H. v. 25 € pro Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt über die Gehaltsabrechnung. Für jede neue Karte/Folgekarte ist ein neuer Antrag zu stellen. Bei jeglicher Änderung der Daten oder des Vertrages sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich bei der Verrechnungsstelle Stegen anzuzeigen.
 
 
 
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