Firmenfitness über HANSEFIT
Die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist den von uns betreuten Kirchengemeinden (bis auf die Röm. Kath. Kirchengemeinde Schliengen) ein besonderes Anliegen.
Um diesem zentralen Anliegen Rechnung zu tragen, werden die gesundheitsförderlichen Angebote um ein Firmenfitnessprogramm erweitert. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Hansefit.
Mit einer Teilnahme am Firmenfitnessprogramm können bundesweit alle Hansefit-Verbundanlagen genutzt werden. Dazu gehören Fitnessstudios, Schwimmbäder, Kletterhallen und andere Einrichtungen. Eine Hansefit Mitgliedschaft bietet außerdem die Möglichkeit an zertifizierten Online-Präventionskursen zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung teilzunehmen.
Heute Gewichte stemmen, morgen klettern und am Wochenende beim Wellness entspannen: Hansefit steht für Abwechslung und Vielfalt, für Innovation und Flexibilität. Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden der von der Verrechnungsstelle Stegen betreuten Kirchengemeinden und deren Kindertageseinrichtungen und wird vom jeweiligen Dienstgeber bezuschusst. Für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm werden monatlich 30,00 Euro vom Nettolohn einbehalten.
Bundesweites Netzwerk:
Mehrere Tausend Sport- und Gesundheitseinrichtungen bundesweit verfügbar
Unlimitierte Nutzung:
Nutzung aller Verbundpartner wann, wo und so oft Du möchtest
Umfangreiches Offline-Angebot:
Zahlreiche Sportarten und Kurse
Vielfältiges Online-Angebot:
Fitness, Yoga, Achtsamkeit, Meditation und Ernährung
Flexibel ohne Laufzeit:
Nutzung aller Verbundpartner ohne Vertragsbindung in einem Fitnessstudio
Anleitung durch Profis:
Individuelles Gesundheitstraining durch ausgebildete Trainer mit Trainingsplan für alle Mitarbeitetenden
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung sollte spätestens bis zum 15. des Vormonats unter info@vst-stegen.de oder postalsich eingereicht werden damit ab dem Folgemonat die Mitgliedschaft beginnen kann (z.B. Beginn Mitgliedschaft 01.03., Fristende 15.02.).
Bei der erstmaligen Anmeldung ist für die Durchführung der Trainingseinweisung in einem Studio vor Ort die Hansefit App erforderlich. Ebenso bedürfen Online-Angebot und Präventionsleistungen Installation und Nutzung der Hansefit-App. Hierbei ist ggf. noch eine kostenlose separate Registrierung und Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen zur App finden Sie hier.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm setzt einen stetigen Entgeltbezug voraus, welcher den monatlich zu erbringenden Eigenanteil übersteigt und der Arbeitsvertrag noch für mindestens 12 Monate besteht.
Können FSJ/Bufdi am Firmenfitnessprogramm teilnehmen?
FSJ/Bufdi können nicht am Firmenfitnessprogramm teilnehmen, da sie nicht bei der Kirchengemeinde, sondern beim der Caritasverband der Erzdiözese Freiburg e.V. angestellt sind.
Können AP's/PIA's am Firmenfitnessprogramm teilnehmen?
Ja, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Monate beträgt.
Können abhängig Beschäftigte Organist*innen am Firmenfitnessprogramm teilnehmen?
Die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm setzt einen stetigen Entgeltbezug voraus, welcher den monatlich zu erbringenden Eigenanteil übersteigt. Somit können z.B. abhängig Beschäftigte Kirchenmusiker*innen, welche unregelmäßig und über das Jahr nur wenige Dienste erbringen, nicht am Hansefit Programm teilnehmen, da kein regelmäßiges Entgelt vorliegt.
Muss ich mich auf einen Verbundpartner festlegen?
Nein, Sie haben die unbegrenzte Freiheit, sich für eine der Hansefit-Verbundanlagen zu entscheiden oder verschiedene Einrichtungen miteinander zu kombinieren und diese abwechselnd zu nutzen.
Die Partner finden Sie hier.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ein Servicebeitrag von einmalig 69,50€ wird zu Beginn der Mitgliedschaft vom Nettoverdienst einmalig einbehalten. Während der Vertragslaufzeit wird monatlich ein Beitrag von 30,00€ vom Nettoverdienst einbehalten.
Eine Berechtigung zur Nutzung des Hansefit-Angebots besteht nur gegen Vorlage eines Hansefit-Mitgliedsausweises. Dessen Ausstellung erfolgt nach Vorlage des Bestätigungsschreibens mit einem Aktivierungscode für den Beginn der Hansefit- Mitgliedschaft sowie eines Lichtbildausweises gegen eine einmalige Gebühr von 15,00€ in einer beliebigen Hansefit-Verbundanlage. Die vorstehende Gebühr ist bei Erstellung des Ausweises direkt an die Hansefit-Verbundanlage zu zahlen.
Was soll ich für den ersten Besuch beachten?
Für den ersten Besuch in einem Hansefit-Fitnessstudio bringen Sie bitte Sportschuhe, Sportkleidung, ein Handtuch für die Gerätenutzung sowie ein Smartphone mit der Hansefit-App mit.
Bitte außerdem ausreichend zu Trinken mitnehmen.
Wie gehe ich vor, wenn ich schon Mitglied in einem Studio bin?
Sofern das Studio eine Hansefit-Verbundanlage ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag auf „ruhend“ zu stellen. Dafür müssen Sie bitte rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) in Ihrem Studio Bescheid geben, damit die Mitgliederverwaltung reagieren kann.
Sollte das Studio kein Hansefit-Verbundstudio sein, können Sie dieses als Verbundpartner vorschlagen. Schreiben Sie einfach an die studio@hansefit.de.
Kann ich mehrere fitbase-Online-Präventionskurse buchen?
Es ist möglich, mehrere Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention zu belegen. Die Kurse werden in einem Zeitraum von 8-10 Wochen absolviert. Details zu den fitbase-Online-Präventionskursen finden Sie hier.
Ist es möglich, alle Apps parallel zu nutzen?
Ihnen stehen alle Apps im Rahmen des Online+ Angebots zur Verfügung. Die dazu benötigten Zugangscodes erhalten Sie über die Hansefit-App. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann das Unternehmen die Trainingsdaten einsehen?
Nein, Ihre Daten werden von Hansefit vertraulich behandelt. Das Unternehmen erfährt lediglich, wie viele Mitarbeitende das Angebot nutzen bzw. wie oft Verbundanlagen genutzt werden. Es werden niemals Angaben zum Verhalten namentlich genannter Mitarbeitender bekannt gegeben. Das Unternehmen entscheidet jährlich über eine Fortführung der Kooperation (u. a. abhängig von der Nachfrage der Mitarbeitenden).
Was beinhaltet meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft beinhaltet das Hansefit Best Angebot. Das bedeutet, dass deutschlandweit alle Verbundpartner von Hansefit (Schwimmbäder, Fitness-Studios, Kletterhallen, etc.) beliebig oft besucht werden können. Darüber hinaus können Online-Live-Kurse oder weitere online Angebote wie zertifizierte Online-Präventionskurse zu den Themen Bewegung, Ernährung und Entspannung genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Was geschieht bei Unterbrechung meines Arbeitsverhältnisses?
Die Mindest-Laufzeit der Hansefitmitgliedschaft beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
In Zeiten ohne Gehaltsanspruch ist eine Teilnahme am Firmenfitnessangebot nicht möglich und die Teilnahme wird auf ruhend gestellt. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit lebt die ruhende Mitgliedschaft wieder auf. Somit ist bei Wiederaufnahme der Tätigkeit keine erneute Anmeldegebühr fällig.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Die verbilligte Einräumung von Fitnessmitgliedschaften durch den Arbeitgeber führt beim Mitarbeitenden zu einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Auf den sich ergebenden geldwerten Vorteil ist grundsätzlich die 50 € - Freigrenze für Sachbezüge anwendbar und kann in diesem Rahmen steuer- und beitragsfrei bleiben. Bei der Prüfung der 50 € - Freigrenze ist jedoch zu beachten, dass sämtliche in einem Kalendermonat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen sind. Wird insgesamt die Freigrenze von 50 € überschritten, z. B. durch weitere Sachzuwendungen (bspw. Weihnachtsgeschenk) zzgl. zum Hansefit-Zuschuss von 32,48 €, werden alle Sachbezüge des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass in einem solchen Fall Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Mitarbeitenden zu entrichten sind.




