1. Kita Direkteinstieg Sozialpädagogische Assistenz bzw. Erzieher/in
 
Zum Schuljahr 2022/2023 wird ein verkürzter, praxisintegrierter Bildungsgang das Ausbildungsangebot zur Sozialpädagogischen Assistenz ergänzen. Die Qualifizierung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Der Bildungsgang des Direkteinstiegs zur sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten wurde entwickelt, um weitere Personen für eine Ausbildung im frühpädagogischen Bereich zu gewinnen. Das Ausbildungsmodell wendet sich vor allem an Personen die bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Leistungsstarke Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur) können sich im zudem auf eine Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Erzieherabschlusses vorbereiten. Für die genannte Zielgruppe wird der Erwerb des Berufsabschlusses Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent dabei in zwei Jahren (reguläre Ausbildungsdauer drei Jahre) ermöglicht.

Art und Dauer der Qualifizierung, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis
 
Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Es ist insgesamt eine Dauer von 23 Monaten für den Bildungsgang vorgesehen:
  • Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 / TQ1) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage). Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer“ erworben.
  • Im zweiten Jahr (= TQ2) sind 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage) vorgesehen. Nach elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).
  • Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt (z. B. in einer Kindertageseinrichtung) und die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht. Sie umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage.
  • Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)
    Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem dritten Tag Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.
Bezahlung:
Während des Kita-Direkteinstiegs erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S2, mindestens Stufe 2. Nach erfolgreichem Abschluss als sozialpädagogische Assistenz erfolgt die Eingruppierung in S3.
Im 6-monatigen Berufspraktikum nach bestandener Schulfremdenprüfung zur/zum Erzieher/in erfolgt die Eingruppierung in S4, mindestens in Stufe 2. Nach dem erfolgreichen Berufspraktikum erfolgt die Eingruppierung in S8a.
 
(Quelle: Edith Stein Schule Freiburg)
 
Weiter Infos zum Direkteinstieg finden Sie auch auf der Homepage der Edith-Stein-schule Freiburg
oder bei der Merianschule Freiburg

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2. Schulfremdenprüfung zur/zum Erzieher/in
 
Neben der Erzieher/innen Ausbildung über die Fachschulen für Sozialpädagogik (PIA und "klassische Ausbildung) besteht die Möglichkeit über andere Bildungswege den Status als Pädagogische Fachkraft bzw. Erzieher/in zu erlangen. Die staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik bieten hier die sog. Schulfremdenprüfung an. 
 
Personen, die den Beruf der Erzieherin / des Erziehers anstreben und das Zeugnis für den schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben wollen, ohne eine entsprechende öffentliche oder staatlich anerkannte Schule zu besuchen, können als Schulfremde an der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung der Fachschule für Sozialpädagogik und im Zusammenhang damit an der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilnehmen.
 
Personen, die die genannte Schulfremdenprüfung absolvieren möchten, bereiten sich entweder selbständig oder im Rahmen eines Vorbereitungskurses (zweijährige Berufsfachschule) auf die schulische Abschlussprüfung der Erzieherausbildung vor. 
 
Bei der Schulfremdenprüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik handelt es sich nicht um eine Weiterbildung zum Beruf der Erzieherin / des Erziehers. Die genannte Schulfremdenprüfung bietet lediglich die Möglichkeit, ohne Schulbesuch den schulischen Abschluss an der Fachschule für Sozialpädagogik zu erwerben. Der geforderte Wissensumfang, der in der genannten Schulfremdenprüfung (SFP) abgeprüft wird, entspricht der regulären Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik.
 
Nach bestehen der Schulfremdenprüfung bzw. mit erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung erfolgt das Anerkennungsjahr entsprechend der "klassischen" Erzeiher/innenausbildung.
 
Weiterführende Informationen zu Schulfremdenprüfung erhalten Sie u.a. bei der Merianschule Freiburg unter folgendem Link: Zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen (2BFQ-E) (merian-schule.de)
 
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur Schulfremdenprüfung oder wenn Sie auf der Suche nach Praktikumsplätzen oder wenn Sie das Anerkennungsjahr bei uns absolvieren möchten.
 
(Quelle: Marianschule Freiburg)
 
 
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