
Wie funktioniert Jobrad?
Die Kirchengemeinde, bei der Sie beschäftigt sind, least für Sie das JobRad. Sie fahren es, wann immer Sie wollen zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport. Die monatlichen Raten werden über einen Zeitraum von 36 Monaten automatisch von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Dank der steuerlichen Förderung sparen Sie bis zu 40% im Vergleich zum herkömmlichen Kauf.
Rahmenbedingungen
Anspruchsberechtigt sind Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nach der Probezeit noch für mindestens 36 Kalendermonate fortbesteht. Der Anspruch setzt zudem voraus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf Entgelt besteht. Sollte während des Leasingzeitraums das Entgelt eingestellt werden (bspw. bei Elternzeit, längerer Krankheit, Sonderurlaub) sind die monatlichen Raten von den Mitarbeitenden beizubringen. Die Leasingraten werden dabei von den Mitarbeitenden (direkt aus dem Bruttolohn, was zu einer Einsparung bei Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann) getragen, die Beiträge für die obligatorische Fahrradversicherung übernimmt der Dienstgeber.
Leasen statt kaufen
Nach Ablauf der Leasingzeit ist vorgesehen, den Dienstnehmenden das Fahrrad zu einem Restwert von 18 % des ursprünglichen Kaufpreises zum Kauf anzubieten. Dies ist jedoch aus steuerrechtlichen Gründen unverbindlich. Der geldwerte Vorteil des Dienstrads ist - analog zum Dienstwagen - nach der Ein-Prozent-Regelung abzurechnen. Seit dem 01.01.2020 fallen für E-Bikes nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises an. Auch in der vergünstigten Übereignung des (Elektro-)Fahrrads entsteht ein geldwerter Vorteil. Die hier entstehenden Kosten werden von JobRad übernommen.
Was ist ein Versicherungsfall?
Die Vollkaskoversicherung, die der Arbeitgeber trägt, greift bei:
1. Diebstahl (auch von Anbauteilen) und Raub
2. (Verkehrs-) Unfall
Beschädigungen durch...
- Vandalismus
- Fall oder Sturz
- Bedienungsfehler
- Beschädigung oder Zerstörung von Akkus und elektronischen Motor- und Steuerungsgeräten (jedoch keine betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Verschleiß)
...sind ebenfalls abgedeckt.
Wohin muss ich mich bei einem Schadensfall wenden?
Wenn ein Schaden entstanden ist, gibt es zwei Möglichkeiten diesen zu melden.
- Sie loggen sich im „meinJobRad-Portal“ ein und klicken auf den Button „Versicherungsfall melden“. Hierfür benötigen Sie die Leasingvertragsnummer. Diese finden Sie im meinJobRad-Portal grün hinterlegt.
- Alternativ kontaktieren Sie den telefonischen Schadensservice unter der Tel. Nummer: 09721 4747-314 oder senden eine Mail an: jobrad-versicherungsschaden@mercator-leasing.de
Außerdem geben Sie bitte den Schadensfall bei Ihrem zuständigen JobRad-Bevollmächtigten an. Dies ist notwendig, da der Arbeitgeber informiert werden muss, falls Kosten anfallen.
Zur weiteren Information finden das Merkblatt zu Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie unter Dokumente.
Wann sollten die JobRad-Inspektionen gemacht bzw. der FullService in Anspruch genommen werden?
Sowohl die Inspektion als auch der FullService sind ab dem 7. Vertragsmonat möglich. Der/Die JobRadlerIn erhält von der JobRad GmbH bis zu drei Aufforderungen zur Durchführung der jährlichen Inspektion.
Alle Details und Infos zur JobRad-Inspektion und zum JobRad-FullService finden Sie in den entsprechenden Merkblätter unter Dokumente.
Ich habe ein JobRad und gehe in Elternzeit. Was ist zu beachten?
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch für das bevorstehende Ereignis!
Damit Sie auch weiterhin Ihr JobRad nutzen können, bedarf es nicht viel. Die Meldung über den Mutterschutz und die sich anschließende Elternzeit haben Sie sicher bei Ihrer Personalsachbearbeitung bereits abgegeben. Wichtig ist, dass Sie der Buchhaltung eine Einzugsermächtigung über die monatlich weiterlaufenden JobRad-Umwandlungsraten, die in Ihrem Überlassungsvertrag angegeben sind, erteilen. So können Sie sicherstellen, dass kein negativer Saldo auf Ihrem Lohnkonto entsteht und Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen können. Das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Ich bin längerfristig arbeitsunfähig und habe ein JobRad. Was muss ich beachten?
Damit Sie weiterhin Ihr JobRad nutzen können und dies zu Ihrer hoffentlich baldigen Genesung beitragen kann, ist es wichtig zu wissen, dass die monatlichen Umwandlungsraten, die in Ihrem Überlassungsvertrag angegeben sind, weiter anfallen und beglichen werden müssen, auch wenn Sie sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befinden. Dies bedeutet, dass Sie bedenken sollten ggf. der Buchhaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit durch die monatlichen Verpflichtungen kein negativer Saldo auf Ihrem Lohnkonto entsteht. Das entsprechende Formular für die Einzugsermächtigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Kann ich mein JobRad auch behalten, wenn ich in Altersteilzeit gehe?
In der Regel können Sie so lange Ihr JobRad nutzen und von den steuerlichen und Sozialversicherungsvorteilen profitieren, wie Sie sich im Entgeltbezug befinden.
Ich habe ein Panne mit meinem JobRad. Was kann ich tun?
Bei einer Fahrradpanne (oder anderen Ereignissen) greift die JobRad-Mobilitätsgarantie. Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
1. 24h-Notfallservice unter der Nummer +49 221 8277 9798
2. Deutschlandweite und über die EU hinausgehende mobile Pannenhilfe
3. Abschleppen nach einer Panne oder einem Unfall
4. Die Rückfahrt, Weiterfahrt oder ggf. ein Ersatzfahrrad
5. Ein umfangreicher Service im Falle eines Diebstahls



